Nach den Herbstferien gilt in der ersten Schule noch die Maskenpflicht. Ab dem 2. November dürfen die Schüler*innen die Masken im Unterricht absetzen, solange sie sich auf ihrem Sitzplatz befinden. Auf den Wegen von und zu den Klassenräumen sowie im ganzen Schulgebäude müssen nach wie vor Masken getragen werden.